CHAMP TENNIS ACADEMY
1. Geltung
1.1 Allen Geschäften mit der Champ Tennis Academy liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde.
2. Vertragsschluss
2.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Champ Tennis Academy geschlossenen Verträge oder mündlichen Vereinbarungen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Champ Tennis Academy schriftlich bestätigt werden.
2.2 Die Champ Tennis Academy ist in der Annahme der Tennisanmeldung frei.
2.3 Im Fall einer Zusammenarbeit sowie Dienstleistungsbeanspruchung der Champ Tennis Academy werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
2.4 Feriencamps gelten bei Reservierung 14 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht.
2.5 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
3. Trainingsorganisation
3.0 Das Tennisjahr ist in zwei Semestern aufgeteilt – Sommersaison 1 Mai – 30 September und Wintersaison 1 Oktober – 30 April. Die Anmeldung für die entsprechenden Kurse erfolgt halbjährlich und ist durch die Unterschrift (oder nach mündlicher Verabredung) der Teilnehmer für den entsprechende Zeitraum verbindlich.
3.1 Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 5 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schnupperkurse, Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
3.2 Die Champ Tennis Academy kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern.
3.3 Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Zeitplan Veränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Sollte die geplante Teilnehmeranzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmeranzahl.
3.4 Einzelstunden müssen 48 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren fällig. Die rechtzeitig abgesagten Einzelstunden werden nach Absprache nachgeholt. Die Kosten bleiben somit unverändert. Gebuchte Saison- und Gruppenkurse können nicht storniert werden. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt.
3.5 Sollte ein Spieler sein Gruppentraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen ( gleichgesinnter Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache mit der Champ Tennis Academy. Diese Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht.
Stellt der/die Spieler/in im Gruppentraining keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.
3.6 Vom Kursteilnehmer versäumte Trainingsstunden können nicht nachgespielt werden.
3.7 Bei Nichtbespielbarkeit der Außenplätze sowie regnerischer Wetterlage, wird in der Tennishalle trainiert. Falls dies nicht möglich ist, werden die ausgefallenen Trainingsstunden nachgeholt oder mit einem weiterführenden Kurs verrechnet.
3.8 Bei schwerer Verletzung (Knochenbruch, Operation etc.) ist ein Attest vorzuweisen. Der betroffene Teilnehmer wird von den Kosten befreit ab dem Zeitpunkt des Unfalls. Die Kosten verteilen sich auf die anderen Kursanten nach der entsprechenden Preisliste.
3.9 In den Ferien findet das Training nur nach Absprache statt und dementsprechend richtet sich die Bezahlung nach den tatsächlich anwesenden Kursanten.